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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg367993
Datum27.10.2006 19:17      MSG-Nr: [ 367993 ]23756 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Magnus Hammerl
    Wird im Falle eines Unfalles unterschieden, ob dieser mit einem Privat-PKW oder einem Feuerwehrfahrzeug verursacht wurde?
    Geschrieben von Peter SchmidZivilrechtlich ja. Deine Kommune haftet für jegliche Schäden, die du dabei verursachst, kann dich aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen. Strafrechtlich wird es keine Rolle spielen, ob die Fahrt privat oder dienstlich war. Die Strafe zahlst immer du und nicht dein Bürgermeister.

    Hallo,

    genau so ist es und das halte ich für das entscheidende Problem, vor allem wenn es mal in den Bereich einer Haftstrafe oder den Entzug der Fahrerlaubnis geht, an dem die berufliche Existenz des FA hängt.

    Noch ein Hinweis an den Magnus: Die angesprochene GUV als Versicherung für Berufskraftfahrer ist nicht die Gemeinde-Unfall-Versicherung. sondern der Gewerkschaftliche-Unterstützungs-Verband (jetzt ist es vielleicht etwas klarer mit der Zuständigkeit Straf/Zivilrecht).

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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