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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 367993 | ||
Datum | 27.10.2006 19:17 MSG-Nr: [ 367993 ] | 23756 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Wird im Falle eines Unfalles unterschieden, ob dieser mit einem Privat-PKW oder einem Feuerwehrfahrzeug verursacht wurde? Geschrieben von Peter Schmid Zivilrechtlich ja. Deine Kommune haftet für jegliche Schäden, die du dabei verursachst, kann dich aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen. Strafrechtlich wird es keine Rolle spielen, ob die Fahrt privat oder dienstlich war. Die Strafe zahlst immer du und nicht dein Bürgermeister. Hallo, genau so ist es und das halte ich für das entscheidende Problem, vor allem wenn es mal in den Bereich einer Haftstrafe oder den Entzug der Fahrerlaubnis geht, an dem die berufliche Existenz des FA hängt. Noch ein Hinweis an den Magnus: Die angesprochene GUV als Versicherung für Berufskraftfahrer ist nicht die Gemeinde-Unfall-Versicherung. sondern der Gewerkschaftliche-Unterstützungs-Verband (jetzt ist es vielleicht etwas klarer mit der Zuständigkeit Straf/Zivilrecht). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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