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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8C., Baden-Baden / Baden | 367936 | ||
Datum | 27.10.2006 12:48 MSG-Nr: [ 367936 ] | 23865 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning Wenn er das wirklich so gesagt hat, dann ist das inhaltlich etwa so bedeutsam wie "so jung kommen wir nicht mehr zusammen". Schon klar, ich meinte damit auch nur: Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Feuerwehrleute. Ein Einsatzarlam ist kein Freibrief für die Übertretung der STVO, also Überfahren von roten Ampeln, und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Aber genau DAS machen leider viele (freiwillige) Feuerwehrleute, obwohl sie um die Gefährdung anderer Verkehsteilnehmer wissen. (OT: Ich kenne Leute, bei den schaltet das Hirn beim Ertönen des Alarms ab, und wie Süd- und Nordpol bei einem Magneten, zieht es sie zum Gerätehaus/Feuerwache, ohne das sie jemand aufhalten kann). Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston) ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | ||||
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