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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 367926 | ||
Datum | 27.10.2006 11:23 MSG-Nr: [ 367926 ] | 23853 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Cimander Der Stadtbrandmeister machte die unmissverständliche Aussage, das die StVO auch für Feuerwehrleute im Einsatz gilt! Schön gedacht - schlecht gemacht... Er könnte wohl eine Dienstanweisung herausgeben, daß er die Inanspruchnahme von STVO § 35 verbietet. Dann muß es sich aber bei Zuwiderhandlung mit dem einzelnen rumstreiten bzw überlegen wie er sanktioniert. Greift aber nicht wirklich in die Rechte des § 35 ein. Irgndwo gab es eine größere Fw, die mit BF versehen ist und deshalb in einer Dienstanweisung festlegt, daß für die FF die Notwendigkeit den § 35 anzuwenden von vornerein entfällt... Aber auch das ist wohl nur eine innere Rechtsbeziehung. Aber da melden sich hoffentlich noch die Fachleute (SB)... Gruß LP | ||||
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