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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen367926
Datum27.10.2006 11:23      MSG-Nr: [ 367926 ]23853 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Stefan CimanderDer Stadtbrandmeister machte die unmissverständliche Aussage, das die StVO auch für Feuerwehrleute im Einsatz gilt!

    Schön gedacht - schlecht gemacht...

    Er könnte wohl eine Dienstanweisung herausgeben, daß er die Inanspruchnahme von STVO § 35 verbietet. Dann muß es sich aber bei Zuwiderhandlung mit dem einzelnen rumstreiten bzw überlegen wie er sanktioniert. Greift aber nicht wirklich in die Rechte des § 35 ein.

    Irgndwo gab es eine größere Fw, die mit BF versehen ist und deshalb in einer Dienstanweisung festlegt, daß für die FF die Notwendigkeit den § 35 anzuwenden von vornerein entfällt...
    Aber auch das ist wohl nur eine innere Rechtsbeziehung.

    Aber da melden sich hoffentlich noch die Fachleute (SB)...


    Gruß LP



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