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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Suche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr | 43 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 366593 | |||
Datum | 20.10.2006 09:41 MSG-Nr: [ 366593 ] | 21525 x gelesen | |||
auf unserer Homepage unter "Informationen" gibt es auch einen Aufnahmeantrag, der sowohl für den Verein als auch für die Einsatzabteilung verwendet werden kann. Wenn man jetzt betrachtet wo man sich anmeldet, an wen man aber den Aufnahmeantrag senden soll wird feststellen, daß das bereits erwähnte Problem nicht auf Bayern beschränkt ist. Auch interessant ist die Aussage bezüglich der Gemeinnützigkeit. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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