News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | führerschein für die fftw | 61 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 366163 | ||
Datum | 18.10.2006 01:45 MSG-Nr: [ 366163 ] | 18982 x gelesen | ||
Nabend "Nachbar", Geschrieben von Johannes Peter Für ein Stadtgebiet mit 4 Ortswehren und ca. 145 aktiven Und das bei der Stadt im LK GER, die am meisten Geld scheffelt... Ist schon ne Frechheit 1500? beizuschießen, ne 5-Jahresverpflichtung draufzusetzen und dann noch die restlichen Gebühren bis zum St. Nimmerleinstag selbst bezahlen zu müssen! Ich, für meinen Teil, werde den Teufel tun und mich wegen eines Eintrages auf meinem Führerschein (bei uns 7 Jahre) an die Feuerwehr binden. Wenn Fahrzeuge vorgehalten werden, die nicht mit Kl. B gefahren werden dürfen, weil >3,5to. und nicht ausreichend Fahrer mit ensprechender Klassifizierung vorhanden sind ist die Kommune am Drücker und muß sich darum kümmern, dass Leute in die Ausbildung gehen. Ohne Selbstbeteiligung, wohlbemerkt. Oder verstehe ich da §3, Abs.1, 2 LBKG Rhl.-Pf. falsch? Für den Truppmann/-führer,... -lehrgang muß ich doch auch nichts bezahlen... MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|