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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | war: Bawü: Eintrittsalter auf 16 senken | 9 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 365992 | ||
| Datum | 17.10.2006 11:06 MSG-Nr: [ 365992 ] | 5735 x gelesen | ||
Geschrieben von Manfred Kurz 2. infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist oder Interesant wäre zu wissen, wie das geprüft / kontrolliert wird, wer beurteilt das? Der Wehrleiter, der Ausschuß, der FA (SB), ein Arzt? Wenn der Arzt dies macht, wer schickt den FA (SB) dort hin ??? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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