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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht für Aktive unter 18? | 9 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 365608 | ||
Datum | 15.10.2006 17:55 MSG-Nr: [ 365608 ] | 6181 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert meine Meinung dazu habe ich darin schon klar mitgeteilt "keine Jugendlichen in Einsätze mitnehmen". Volle Zustimmung. Ich habe früher (nach rechtlicher Prüfung durch die HiOrg und mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) auch Minderjährige als Helfer auf dem RTW mitgenommen. Ich mache das jetzt nicht mehr: 1) Es gibt Patienten, da muss ich auch nach 20 Jahren RD noch schlucken. Was passiert wenn die Jugentlichen das nicht verarbeiten können. 2) Ich kann eine Aufsicht nicht sicherstellen Auch wenn die Belastungen im RD i.d.R. höher sind als bei einer FW, glaube ich dass es sich so auch bei der FW verhält. Auch wenn hier in Niedersachsen der Einsatzdeinst in der FW ab 16 möglich ist, gibt es hier in der Samtgemeinde ein Mindestalter von 18 jahren. Gruß Ingo | ||||
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