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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht für Aktive unter 18?9 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen365604
Datum15.10.2006 17:35      MSG-Nr: [ 365604 ]6223 x gelesen

Normalerweise bräuchtest Du die schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten, außerdem müsstest Du auch sicherstellen, dass diese über die möglichen Gefahren in Kenntnis gesetzt sind.

Dieses wurde vermutlich bereits bei dem Aufnahmegesuch in die Wehr gegeben. Ohne Unterschrift der Personensorgeberechtigten dürfte da nichts machbar sein.

Weiter müsstest Du dann bei allen Arten von Einsätzen und Übungen (die u.U. mal Später abends statt finden) sicherstellen, dass eine Aufsichtsperson zur Verfügung steht.

Jein, man muß die Aufsicht geeignet sicherstellen. Wie das im Einzellfall zu regeln ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wie die Sache aussieht in der Nacht ist so eine Frage, Jugendliche unter 18, müssen zu bestimmten Zeiten zu hause sein, bzw. dürfen nur in Begleitung von Personen die die Aufsichtspflich inne haben auf der Straße sein, wie das dann für den Weg zum und vom Feuerwehrhaus aussieht?

Es gibt kein Gesetz welches vorschreibt wann Jugendliche zu Hause zu sein haben - es gibt jedoch Regelungen wann diese Gaststätten verlassen haben müssen...

MkG
Marc



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(2) ...


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