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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 365498 | ||
Datum | 15.10.2006 03:05 MSG-Nr: [ 365498 ] | 18092 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ähhm... woher hast du denn diese Weisheit? FwDV 7, Anlage 4, Abschnitt 3 3 Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern Geschrieben von Marc Dickey Es gibt viele Gründe, diedazu führen könnten die Übung vorzeitig abzubrechen. Ich hab beispielsweise mal kurz nach einem überstandenen grippalen Infekt abbrechen müssen - führt schon dazu, daß man sich überer seine Einsatzfähigkeit kurz nach einer Erkrankung Gedanken macht - ändert jedoch nichts an der allgemeinen Tauglichkeit für diese Tätigkeit (welche übrigens 2 Wochen später belegt werden konnte). Dazu kann ich auch nur die FwDV 7 zitieren: FwDV 7, Abschnitt 3 (auszugsweise) 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger Jetzt fragt sich natürlich, ob ein grippaler Infekt schon eine schwere Erkrankung ist, richtig? Er scheint es zu sein, denn immerhin warst du nicht mehr in der Lage die Anforderungen zu erfüllen. Gruß Sebastian, der jetz schon als weise bezeichnet wird *SCNR* | ||||
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