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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 362820 | ||
Datum | 27.09.2006 08:35 MSG-Nr: [ 362820 ] | 69353 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Dann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist. Aha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten. Gruß Peter | ||||
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