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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY362820
Datum27.09.2006 08:35      MSG-Nr: [ 362820 ]69353 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist.

Aha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.

Gruß
Peter



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