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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zu Unfall durch schadhafte Reifen | 7 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 362457 | ||
Datum | 25.09.2006 12:03 MSG-Nr: [ 362457 ] | 6341 x gelesen | ||
Hi zusammen, vor einiger Zeit hatten wir mal ein Urteil zu einem Unfall diskutiert, der IIRC z.T. auf schadhafte Reifen zurückzuführen war. Ging da um einen MTW der JF, der zu einem Zeltlager o.ä. unterwegs war. Festellung des Gerichts war IIRC, dass der Fahrer Mitverantwortung trägt, da er sich über den ordnungsgemäßen Zustand des Fzg. vor Fahrtbeginn versichern hätte müssen. Kann jemand nochmal das Urteil rauskramen? Bzw. wurde dort zwischen einer Fahrt o.g. Art (zeitunkritisch) und Einsatzfahrt (zeitkritisch) untertschieden? Schon mal Danke im Voraus, mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.de | ||||
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