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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaHilfsfristen Rettungsdienst wurden länger6 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland362452
Datum25.09.2006 10:32      MSG-Nr: [ 362452 ]5416 x gelesen

Hallo,

also das die Begriffe hier schwammig bzw. doppelt genutzt werden, ist klar. In der Drucksache wird unter 5.3 auf Seite 30 die Hilfsfrist definiert, die in diesem Kontext auch als Hilfszeit tituliert werden könnte. Das Problem liegt in der doppelten Nutzung, einerseits als Vorgabezeit im Gesetzestext und andererseits als tatsächliche Zeit in der Praxis, obs Sinn macht, so zu verfahren oder einen anderen Begriff zu nutzen (z.B. Hilfzeiten) lasse ich mal im Raum stehen, beide Varianten haben Vor- und Nachteile.


Grüße Paul

achja, anderes Themengebiet, aber im Entwurf des neuen Brandschutzgesetzes fürs Saarland sind die Hilfsfristen nicht mehr in konkreten Zeiten festgelegt (war im ersten Entwurf ein wenig anders)


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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