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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgangsbeschilderung6 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362174
Datum23.09.2006 13:20      MSG-Nr: [ 362174 ]9650 x gelesen
Infos:
  • 23.09.06 BGV A8

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir hierzu jemand was sagen;
    Ich hatte vor wenigen Tagen bei uns im Unternehmen eine Begehung mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hierbei wurde von dieser Festgestellt, dass bei uns Hinweisschilder für Notausgänge fehlen würden. Jetzt ist es aber so, dass diese zwischen zwei Glasfronten, einmal zur Terrasse und einmal zum Hauptausgang fehlen, der Abstand zwischen diesen beiden ist ca 20-25 Meter, unverstellt und unverbaut. Jeweils sollte über dem Hauptausgang (großes glasüberbautes Treppenhaus) und einmal über der Terrassentür eines hängen. Aus meiner Sicht finde ich es nicht für Nötig, da beide Eingänge gut einsehbar sind und der maximale Weg zu einem der Ausgänge 10-12,5 Meter beträgt.
    Die argumentation der SiFaKr. war, dass die nachleuchtenden Schilder bei dunkelheit und Rauch den Weg weisen würden. Nun sehe ich es aber so, dass die oben angebrachten Schilder bei Rauch, und wenn noch so gut beleuchtet, nicht sichtbarer sind wie die Türen. Bei Dunkelheit, OK, aber die Terrasse und auch der Haupeingang werden m.E. gut durch äußerliche Faktoren wie Stadtbeläuchtung und Kraftfahrzeugverkehr erhelt.

    Grundsätzlich bin ich schon bereit die Beschilderung, wenn wirklich notwendig, anbringen zu lassen, aber ich wollte mal Eure Meinung und Euer Wissen dazu lesen, auch wenn Ihr die genauen Grundrisse und örtlichen begebenheiten nicht kennt.


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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