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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fotos im Einsatz (war: Transrapid verunglückt) | 5 Beiträge | ||
| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 362067 | ||
| Datum | 22.09.2006 15:37 MSG-Nr: [ 362067 ] | 3730 x gelesen | ||
Also, mal weg von dem aktuellen Fall, generell sollte dem Helfer oder der Helferin bekannt sein, dass Kontakte zur Presse und weitergabe von Material, ggf. dienstlich erlangten Informationen u.ä. nicht statthaft sind. Diesen Umstand udn die Tatsache, dass Medienkontakte im Einsatz ausschließlich durch die Einsatzleitung oder von ihr beauftragte Personen erfolgen, sollte der Helfer (SB) in seiner ausbildung erschöpfend erleutert bekommen haben. Zudem kommen einschlägige Normen in Betracht, so evtl. eine formelle Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz, nach der der Helfer (SB) auf gewissenhafte Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten verpflichtet wird. Im falle der Weitergabe von dienstlich erlangten Informationen (dazu gehören IMHO auch Bilder mit entsprechender Beschreibung, örtlicher Zuordnung, Informationen aus dem Sprechfunk, von Betroffenen oder Patienten getätigte Aussagen usw.) ist der Fall eindeutig. Im falle der "einfachen" weitergabe von Bilder sehe ich eine Verbindung zu entsprechenden Dienstanweisungen bezüglich Medienkontakten gegeben - beides IMHO Anlass disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Gruß, otti | ||||
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