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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschafftes LF an Nachbarkommune | 65 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 361614 | ||
Datum | 19.09.2006 18:16 MSG-Nr: [ 361614 ] | 12374 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jens Wennemann Sowas wird wohl auch oft gemacht um sich auch als Mini-Wehr große Fahrzeuge leisten können die weit über den Bedarf hinausgehen (z.B. www.feuerwehr-allertshofen-hoxhohl.de ) wo sich TSF-Wehren zusätzlich hochrüsten. ... der Gerechtigkeit halber muss gesagt werden, dass es schon 1995 an diesem Standort ein LF 16 (Bj. 76) gab - damals dort auch noch einen kommunalisierten SKW und einen MTW. War somit quasi eine Ersatzbeschaffung. Geschrieben von Jens Wennemann kann aber eigentlich doch nicht Sinn des Systems sein, dass voll funktionsfähige Fz. ausgemustert werden, die Kommune sich Geld für ein Neues aus den Rippen leiern muß und der Vorgänger für en Appel und ein Ei verkümmelt noch 10 Jahre brav seinen Dienst tut im Nachbarort. ... das fragliche Fahrzeug kam m.W. von der Stadt Darmstadt und wurde dort veräußert weil es an dem FF Standort durch ein bei der BF (wg. Komplettumstellung Löschzugkonzept) ausgeschiedenes Fzg. ersetzt wurde (war also dort tatsächlich "überzählig" und nicht unbedingt überaltert) Geschrieben von Jens Wennemann Ist es nicht möglich als öffentlicher Beschaffer a) sich unabhängig beraten zu lassen was zu ersetzen nötig ist bzw. was überhaupt nötig ist und vor allem wann das Fz. ersetzungswürdig ist Grundsätzlich kann das in Hessen der techn. Prüfdienst im Rahmen seiner Revisionen (ggf. auch auf Antrag der Gemeinde) feststellen (i.d.R. durch die Bewertung: "noch bedingt einsatzbereit". Was mache ich aber wenn ich über 5 - 10 Jahre gegenüber der Stadt eine Bedarfsplanung abgeben muss - da werde ich wohl besser die Fahrzeuge am Ende ihrer planmäßigen Nutzungsdauer (lt. Erlass des MdI bei Großfzg. i.d.R .25 Jahre) zu dem Zeitpunkt als ersatzzubeschaffen einsetzen Geschrieben von Jens Wennemann b) entsprechend Rücklagen zu bilden um im Bedarfsfall zügig handeln zu können und nicht pauschal nach 25 Jahren tätig werden zu müssen ... kannst du i.d.R. vergessen: weil aufgrund Bezuschussungsverfahren des Landes und Lieferzeiten zwischen Zeitpunkt der Bedarffeststellung (im Sinne von unwirtschaftlicher Reperatur) und tatsächlicher Auslieferung gerne mal 2 - 4 Jahre ins Land gehen. Und was mache ich in der Zeit ? Gruss Gerhard | ||||
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