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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen361560
Datum19.09.2006 14:37      MSG-Nr: [ 361560 ]10083 x gelesen

Guten Tag,

Ich habe mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir Auskunft geben

wir hatten gestern ein Unwetter über unserer Stadt. Und wie das so ist ging der pager.
Ich fuhr mit angemessener Geschwindigkeit zum Gerätehaus. Musste aber eine Unterführung passieren. Für mich war in diesem Moment nicht erkennbar das diese Teilweise unter Wasser stand. Ergo fuhr ich genau hinein.

Mein Auto kam aus eigener Kraft wieder raus. Doch nach dem Einsatz bemerkte ich das meine Radkappen fehlten, durch den Aufprall auf das Wasser meine Stoßstange gebrochen und die Radkastenverkleidung beschädigt wurde.

Mein Gruppenführer sowie den Wehrleiter habe ich in Kenntnis gesetzt. Nun sollte ich heute den Vorfall schriftlich auf der Stadtverwaltung melden. Da aber ide bearbeitende Kollegin Urlaub hat habe ich nicht erfahren ob die Überhaupt ein Fall für die Unfallkasse bzw. die Versicherung der Gemeinde ist.

Meine Frage... Bleibe ich auf dem Schaden sitzen. bzw. muss ich dies selber bezahlen oder tritt die Versicherung der Gemeinde bzw. der Feuerwehr ein?

Ps.: ich habe nur Teilkasko die trägt den Schaden nicht.



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