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Thema | Ersatzbeschafftes LF an Nachbarkommune | 65 Beiträge | ||
Autor | Jens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg | 361548 | ||
Datum | 19.09.2006 12:59 MSG-Nr: [ 361548 ] | 12974 x gelesen | ||
Hallo, hab jetzt schon mehrfach mitbekommen, dass nach 25 Jahren ersatzbeschaffte und damit offiziell ausgemusterte Fahrzeuge einfach an Nachbarkommunen verkauft werden - ist das denn zulässig ?? - meines Wissens durften ersatzbeschaffte Fw-Fahrzeuge zumindest in dem Bundesland des seitherigen Standortes nicht mehr im Fw-Dienst bleiben. Hat ja auch einen schalen Beigeschmack wenn es in Kommune A heißt unser Fahrzeug ist technisch veraltet und reparaturanfällig sprich muß ersatzbeschafft werden und dann 10 km weiter plötzlich noch jahrelang seinen dienst tun kann ... weiß da jemand Bescheid wie das geregelt ist ?? Als Beispiel: www.ff-hering.de Viele Grüße | ||||
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