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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Fähigkeiten mit SanC | 26 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 360974 | ||
| Datum | 15.09.2006 14:06 MSG-Nr: [ 360974 ] | 10166 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Burghart Also es ist so dass sie es von Ihren "Kollegen" mehr oder weniger Erlaubt bekommt, und beruft sich auf den "Rechtfertigen Notstand" Sie kann sich ja berufen wie sie will. Da sie sich offenbar nicht viel Gedanken über die Materie gemacht hat, ändert das nix daran. Btw, was heißt "erlaubt"? Vom Arzt? Wenn ja, dann ist es im Rahmen der Delegation durchaus möglich, wenn man dabei einige wenige Stolpersteine ausser Acht lässt. Das hat dann aber nix mehr mit dem rechtfertigenden Notstand zu tun. Allerdings halte ich die Delegation auf einen SAN_C insofern für fraglich, weil ihm das IMNSHO wichtige KH-Praktikum fehlt. Geschrieben von Thomas Burghart Aber ich find es Trotzdem Fahrlässig,.... In zukunft darf wohl auch der Zivi neben Bettpfannen putzen auch noch BTM SpriTzen Die Tatsache, ob Zivi oder nicht, ist bei sowas irrelevant. Es geht sich hier nur um die Qualifikation. Bei uns gab es auch mal nen Zivi, der ausgebildeter RettAss war... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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