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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBesonderes TLF18 Beiträge
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen360718
Datum13.09.2006 17:04      MSG-Nr: [ 360718 ]5581 x gelesen

Geschrieben von Martin SchneiderWenn ihr Güllefässer der Landwirte mit in die AAO aufnehmt, wie steht es dann mit der Tagesalarmsicherheit?

Ich denke das dürfte klappen, da die meisten Landwirte rund um die Uhr auf ihren Höfen bzw. Ländereien anzutreffen.

Geschrieben von Martin SchneiderIch kann mich an Diskussionen über private Krane als Ersatz für Feuerwehrkrane erinnern. Auch hier konnte keine Alarmsicherheit zugesagt werden. Also sprach man sich Gott sei Dank für Feuerwehrkrane aus.

Kran oder Güllewagen kann man wohl so nicht direkt vergleichen.

1. Das Einsatzgebiet eines Kranes ist deutlich größer (>200km schätze ich mal) als das eines Güllewagens (ca . max. 10km).

2. Ein Güllewagen ist sehr schnell abkömmlich. Ein Kran dagegen hat sehr lange Rüstzeiten.

3. Gibt es in einer 2000 Kühegemeinde wahrscheinlich mehr Güllewagen als Kranwagen Hamburg.


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