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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGeldmangel der Kommunen und Politikerideen58 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359881
Datum08.09.2006 15:28      MSG-Nr: [ 359881 ]17217 x gelesen
Infos:
  • 07.09.06 Hessisch Niedersächsische Allgemeine: "Multistar"

  • Geschrieben von Jan Ole UngerNehmen wir einfach das Beispiel BaWü (da auch gerade in einem anderen Thema aktuell behandelt), dort werden Kombinationsfahrzeuge nicht vom Land gefördert.
    Man kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt.


    Hä?

    Wenn es keine Zuschüsse gibt, heißt das nur, dass die Gemeinde das Fahrzeug komplett selbst zahlen müsste.

    Geschrieben von Jan Ole UngerDas heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann.

    Nein, natürlich nicht. Für ein LF 16-TS oder LF 20/6 (Modell Düsseldorf) würde es übrigens auch keinen Zuschuss geben, obwohl die Leitern die gleichen wie beim LF 20/16 sind.



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