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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
| Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 359881 | ||
| Datum | 08.09.2006 15:28 MSG-Nr: [ 359881 ] | 17217 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Ole Unger Nehmen wir einfach das Beispiel BaWü (da auch gerade in einem anderen Thema aktuell behandelt), dort werden Kombinationsfahrzeuge nicht vom Land gefördert. Hä? Wenn es keine Zuschüsse gibt, heißt das nur, dass die Gemeinde das Fahrzeug komplett selbst zahlen müsste. Geschrieben von Jan Ole Unger Das heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann. Nein, natürlich nicht. Für ein LF 16-TS oder LF 20/6 (Modell Düsseldorf) würde es übrigens auch keinen Zuschuss geben, obwohl die Leitern die gleichen wie beim LF 20/16 sind. | ||||
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