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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 359860 | ||
Datum | 08.09.2006 13:17 MSG-Nr: [ 359860 ] | 17253 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Ole Unger In den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben. Ich hatte mal so eine Diskussion über die Zulässigkeit von einem Rettungsschlauch, Rutschen im Kindergarten oder auch ein Sprungpolster als Rettungsgerät der Feuerwehr. Eine Konkretisierung, die allgemein anerkannt ist, würde mich schon interessieren. | ||||
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