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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestanforderungenan KBI/KBM in Hessen10 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359328
Datum06.09.2006 09:41      MSG-Nr: [ 359328 ]5163 x gelesen

Hi!

Da es nicht zwingend hauptamtlich ausgübt wird, müssen für ehrenamtler selbstverständlich die F-Lehrgänge reichen. Wobei ich von einem B3 oder B4 für die Funktion des KBM/KBI keine Vorteile erwarte. Die Aufgabe liegen da doch anderer Stelle, eine Verwaltungsausbildung wäre da sicher notwendiger.
Allerdings würde ich noch den Lehrgang F/B 5 (Verband und TEL) voraussetzen und den Lehrgang zum Wehrführer und ein KBM/KBI-Seminar besuchen lassen.

Aber: Das HBGK spricht von keinem Lehrgang, sondern nur von einer fachlichen Eignung!

Gruß
Sven



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