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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung Strahlrohre - Entfall Halterung | 15 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 359182 | ||
Datum | 05.09.2006 14:24 MSG-Nr: [ 359182 ] | 7006 x gelesen | ||
Hallo, folgende kurze Frage: Spricht etwas dagegen (z.B. UVV oder StVZO; DIN imho nicht), im Rahmen einer Ausschreibung die Lagerung von zwei C-Strahlrohren (bzw. HSR) von Vornherein in STK vorzusehen - einhergehend mit dem Entfall von zwei Halterungen bzw. Lagerungen für diese Strahlrohre? [Erklärung / Erläuterung: Angedacht sind vier STK a drei C-15-42, Unterbringung stehend, STK 1 und 3 mit darin gelagertem HSR; ergo könnten zwei der drei (Strahlrohr SA = Nummer 4) standardmäßig vorgesehenen Halterungen für C-(Hohl-)Strahlrohre entfallen, da überflüssig.] Gruß Daniel | ||||
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