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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 359151 | ||
Datum | 05.09.2006 10:58 MSG-Nr: [ 359151 ] | 27836 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Meines Erachtens: Nein. Stimmt schon, aber auch die FEV verlangt in §4 eine entsprechende Fahrerlaubnis. Was zählt nun mehr? FEV oder StVG? Nach deiner Interpretation wäre der §74(5) FEV unnütz, wie ein Kropf, da er vom StVG übertrumpft wird. Warum gibt es ihn dann? Wie ich schon schrieb: Ein sehr heisses Eisen, das ich besser nicht anfassen würde. Gruß Peter | ||||
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