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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY359151
Datum05.09.2006 10:58      MSG-Nr: [ 359151 ]27836 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannMeines Erachtens: Nein.
Der § entbindet von der FeV.
Schau mal in § 2 StVG.
Der verlangt eine der Klasse entsprechende Fahrerlaubnis.
In dem StVG gibt es aber keine Befreiung.


Stimmt schon, aber auch die FEV verlangt in §4 eine entsprechende Fahrerlaubnis. Was zählt nun mehr? FEV oder StVG? Nach deiner Interpretation wäre der §74(5) FEV unnütz, wie ein Kropf, da er vom StVG übertrumpft wird. Warum gibt es ihn dann?

Wie ich schon schrieb: Ein sehr heisses Eisen, das ich besser nicht anfassen würde.

Gruß
Peter



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