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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 359131 | ||
Datum | 05.09.2006 09:33 MSG-Nr: [ 359131 ] | 27842 x gelesen | ||
Sehr interesanter Einwurf: Geschrieben von Peter Schmid §74(5) FEV: man Vergleiche: §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. . . . . (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Im Prinzip der gleiche Wortlaut! Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ??? Gruß Jan Kunig PS: Wenns wirklich so ist veraten wir das aber bitte keinem !!! ;-) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | ||||
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