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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen359131
Datum05.09.2006 09:33      MSG-Nr: [ 359131 ]27842 x gelesen

Sehr interesanter Einwurf:
Geschrieben von Peter Schmid
§74(5) FEV:

(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.



man Vergleiche:

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
.
.
.
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(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.



Im Prinzip der gleiche Wortlaut!
Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ???

Gruß Jan Kunig


PS: Wenns wirklich so ist veraten wir das aber bitte keinem !!! ;-)


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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