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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein | 359016 | ||
Datum | 04.09.2006 14:04 MSG-Nr: [ 359016 ] | 10506 x gelesen | ||
Hallo zusammen, en leidiges Thema, dass ich zum ersten Mal umsetzen muss. In der Hoffnung, dass ich von euch einen entsprechenden "Input" für das Anschreiben erhalte. Betroffener Kamerad hat im letzten Jahr nur an 6 von 24 Dienstabenden - und in diesem Jahr nur an 3 von bisher 16 Dienstabenden teilgenommen. Persönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg! Jetzt soll er die 1. Abmahnung schriftlich erhalten. Hat der ein oder andere von euch Erfahrung mt dem Thema? Welche Fristen müssen gesetzt werden? Was muss - bzw. darf nicht im Schreiben erwähnt werden? Wann muss die 2. Abmahnung (wenn nötig) geschrieben werden? Könnt ihr mir eine Site nennen, wo vielleicht auch alle meine Fragen kostenlos beantwortet werden? Bedanke mich bereits jetzt für Antworten und Tips! Gruß Thomas | ||||
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