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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahren mit SoSi | 22 Beiträge | ||
Autor | Jan 8J., Bochum / NRW | 358850 | ||
Datum | 03.09.2006 10:25 MSG-Nr: [ 358850 ] | 8885 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Buchner Kann es sein, dass es vielleicht doch noch einmal ganz hilfreich ist, sich einfach auf die VO-Lage zurück zu besinnen? Was meinst du? Geschrieben von Peter Buchner Der Fahrer eines SoSi Fzg nimmt Sonderrechte in Anspruch auf Grund § 35 StVO. Das zwingt ihn, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Ein Kriterium für die Beurteilung ist die Qualität des Horns Wenn er Licht und Ton benutzt, nimmt der SoSi Fahrer doch automatisch Rechte nach §38 also Wegerechte in Anspruch oder sehe ich das falsch? Andernfalls würde nur das blaue Lämpchen für seine Fahrt ja ausreichend sein. Geschrieben von Peter Buchner Die Norm konstituiert eine Sorgfaltspflicht dessen Die Sorgfaltspflicht ergibt sich aus §35 Abs. 8, aber eine Norm ist es noch lange nicht, sondern "lediglich" ein Paragraph der StVO. Geschrieben von Peter Buchner Praktisch relevant it es nur, vorsichtig zu fahren, wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt. Man sollte immer vorsichtig fahren, ob mit oder ohne SoSi! | ||||
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