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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaLandes-RL etc. war: RW in Hessen, war: HLF 20/2510 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW358237
Datum30.08.2006 17:37      MSG-Nr: [ 358237 ]24017 x gelesen

Geschrieben von Bernd SchneiderKann besagte Liste irgenwo eingesehen werden?

Hier nochmal der Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Typen...

(Wie schon erläutert wurde, gibt es unterschiedliche Gründe für außerhalb der Norm beschaffte Fahrzeuge, viele "Normierungen" der Länder in dem Bereich sind da für mich auch unkritisch, weil dann nur die Varianten z.B. an GW-A o.ä. begrenzt werden und eine taktische Vergleichbarkeit erreicht wird, aber leider gibts genug andere Bereiche (Löschfahrzeuge, RW, GW/MZF, usw.) wo genau das Gegenteil verfolgt wird...


2.2.3.4Erlasse der Bundesländer (Cimolino)

Verschiedene Bundesländer haben eigene Baurichtlinien bzw. Erlässe zum Bau von GW-Gefahrgut oder Meßfahrzeuge, aber auch für Löschfahrzeuge herausgegeben. In einigen Ländern erfolgten pauschale Ausnahmeregelungen oder ?Duldung? von Abweichungen von der Normung mit dem Ziel einer ?Deregulierung? von Vorschriften und Verringerung von Verwaltungsaufwand für Ausnahmegenehmigungen. Eine weitere Variante ist der Erlass von Ausstattungsempfehlungen mit Einsatzfahrzeugen, die dann Details enthalten, die in der Norm nicht so enthalten sind (z.B. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).
Letztlich führten alle diese Versuche zu weiteren Fahrzeugvarianten. In Verbindung mit den unterschiedlichen Namensgebungen sowie den damit verbundenenen Auslegungen der länderspezifischen Funkrufnamenregelung für die eigentlich ?2. Teilkennzahl? (der Fahrzeugkennzahl) im BOS-Funk (vgl. Anhang 7.2) führt dies zu erheblichen Führungsproblemen im (länder-)übergreifenden Einsatz.

Einige Bundesländer der ehemaligen DDR passten sich hier mehr oder weniger stark an ihre ?Partnerländer? aus dem Westen Deutschlands an.

Nachfolgend ein Auszug aus den bekanntesten, in den letzten Jahrzehnten getroffenen Regelungen in Stichworten. Dazu haben fast alle Bundesländer für die Sanitäts- oder Betreuungszüge diverse MTF-ähnliche Betreuungskraftwagen bzw. LKW (o.ä., teils mit Anhänger) beschafft, die nicht näher betrachtet werden.

Baden-Württemberg
Bezuschussung auch für nicht genormte Fahrzeuge wie VRW möglich.
Ende der 1980er bis Anfang der 1990iger Richtlinie für einen GW (statt RW 1) ohne fest eingebaute Aggregate und mit Straßenantrieb mit ca. 6 bis 7,5 t zGM, vgl. Abb. 2.2.3.4/1.
Ab Ende der 90iger des 20. Jahrhunderts zunehmend Ausnahmegenehmigungen für Löschfahrzeuge mit höheren Gewichten. Dies führte zur pauschalen Öffnung bis:
TSF-W: 7,5 t
LF 8/6 (auch 10/6 vgl. Abb. 2.2.3.4/2), RW 1, TLF 16/24-Tr, SW: bis 11 t
LF 16/12 (auch 20/16), TLF 16/25, RW, DLK 18/12, DLK 23/12: bis 14,5 t
TLF 24/50, WLF: bis 18 t
(Vgl. IM BADEN-WÜRTTEMBERG, 2001)
Dies führte wiederum u.a. dazu, dass Feuerwehren deutlich größere Fahrgestelle (z.B. beim LF 10/6 im mehrfachen Extremfall aus dem Bereich der 14-Tonnen-Klasse) beschafften, diese offiziell ablasten ließen, um bei den Fahrzeugabnahmen (die über die Zuschüsse mit entscheiden) nominell ein ?LF 10/6? vorweisen zu können, das aber danach relativ problemlos zum LF 16/12 aufgerüstet werden konnte. Es ist seit 2001 auch möglich, bei allen Löschfahrzeugen (!) ohne Ausnahmegenehmigung abweichend von der DIN-Mindestbeladung auf Saugschläuche zu verzichten .

Abb. 2.2.3.4/1: GW 1 bzw. GW-Z der FF Hirschberg-Großsachsen auf MB 814F, Aufbau Ziegler. (Foto: Olaf Sebastian, Hirschberg-Großsachsen)

Abb. 2.2.3.4/2: LF 10/6 der FF Gengenbach in der ?11 t-Variante? (auf abgelasteter 14-Tonner MAN LE 14.220, Aufbau Rosenbauer). (Foto: Thorsten Wiucha, Zell)

Bayern
Ölschadensanhänger (ÖSA) wurden in größeren Stückzahlen in den 1960er - 1970er Jahren nach einer Baurichtlinie in Bayern beschafft (vgl. Abb. 3.1/16).
Baurichtlinie ?Gerätewagen Gefahrgut (GW-G), Ausgabe 1988, zulässiges Gesamtgewicht 12,0 t, fest eingebauter Stromerzeuger 20 kVA, Handkurbel-Lichtmast 2 x 1000 W Flutlichtstrahler, Wetterschutz am Heck oder rechte Fahrzeugseite, vgl. BRANDWACHT, 1989
Gerätewagen Atemschutz (Anfang der 1980iger), 13 Stück
MZF: Bezuschussungsrichtlinie (wichtig hier v.a. das relaisstellenfähige 4 m FuG), vgl. Abb. 2.2.3.4/3

Abb. 2.2.3.4/3: Mehrzweckfahrzeug der FF Ismaning auf MB 310D, Ausbau Ziegler, Bj. 1991, wie sie in Bayern vielfach genutzt werden. (Foto: Stefan Hartl, Ismaning)


Brandenburg
TLF 16/45 (Waldbrand-TLF), vgl. "Leistungsbeschreibung TLF Brandenburg zur Waldbrandbekämpfung vom 10.12.1992" und Abb. 2.2.3.4/4.

Abb. 2.2.3.4/4: TLF 16/45 Prototyp Ziegler für das Land Brandenburg. (Foto: Zawadke) [Dia 15]


Hessen
Hessen dürfte das Bundesland mit den meisten Fahrzeugtypen und -beschaffungen durch das Land sein. In den 1970er und 1980er Jahren wurden praktisch Normfahrzeuge beschafft, davor und danach auch eigene Versionen, die teilweise danach in die Norm annähernd übernommen wurden. Auffällig ist die unterschiedliche Behandlung eines Themas: Einmal werden RW 1 komplett vom Land beschafft, es gibt aber keinen Zuschuß für RW 2 o.ä., dann gibt es noch nicht einmal einen Zuschuß für RW 1, dafür aber Seilwinden für ?H?(T)LFs, danach werden doch (wieder) RW (2) gefördert - teils auch (nur) auf kleineren Fahrgestellen als die Norm zuläßt.
Gerätewagen Strahlenspürtrupp (GW StrSpTr), zunächst 2,6 (VW Synchro), dann 3,5 to, 32 Fahrzeuge, derzeit laufen Planungen für eine Ersatzbeschaffung
GW-N mit ca. 7,5 t (Mit GW-L1-Normung zurückgezogen)
KLF (entfiel mit verabschiedeter Norm zum KLF), vgl. Abb. 2.2.3.4/5
TSF-W (Fahrgestell, Aufbau von der Kommune)
LF 8/6-Gefahrgut (Norm-LF 8/6 mit Zusatzbeladung Gefahrgut, mit dem LF 10/6 aus der Förderrichtlinie entfallen)
LF 10/6-KatS, vgl. Abb. 2.2.3.4/6
HLF 16 (entfiel mit verabschiedeter Norm zum HLF 20/16) und HTLF 16 (mit reduziertem Löschwasserbehälter, aber dafür mit Hilfeleistungsbeladung und Seilwinde, entfiel mit verabschiedeter Norm zum HLF 20/16), vgl. WENTZELL, 2000 und BUNZEL, 2002, der bereits von mehreren verschiedenen Bauvarianten spricht.
TLF 16 (1970iger Jahre, Landesbeschaffung eines, mit Ausnahme der Farbgebung (weiße Schnauze), Normfahrzeugs)
GTLF 6 , danach TLF 24/50 (1970er bis 1980er)
TLF 16/45 bzw. TLF 20/45 (entfällt mit TLF 20/40(-SL))
GW 1 (vor der Norm des RW 1)
RW 1 , 7,5 t (ohne hydraulisches Rettungsgerät)
RW 2
SW 1000 (Anfang der 1970er auch mit Staffelkabine)
SW 2000 mit Staffelkabine
LiMaF (Lichtmastfahrzeug), der Aufbau wurde teilweise in den letzten Jahren auf neuere Fahrgestelle umgesetzt
ELW 1 (mit etwas anderer Kommunikationsausrüstung)
ELW 2 KatS (entspricht dem ?alten? ELW 2-DIN)
GW-IuK (bisher nur ein Prototyp, vgl. STÜHLING, 2006, vgl. Abb. 3.9.8/5.c)
Sowie mehr als 30 KatS-Fahrzeuge für die Hilfsorganisationen (z.B. GW-Technik), früher auch H-KTW 2 und MZF (RTW).

Abb. 2.2.3.4/5: KLF von Gimaex-Schmitz (Foto: Gimaex-SchmitzIveco Magirus, Ulm)

Abb. 2.2.3.4/6: LF 10/6-KatS auf MB Atego 918 AF. (Foto: Alfred Kujon, Düsseldorf)

Abb. 2.2.3.4/7.a: LiMaF auf Hanomag-Henschel F 25 mit Lichtmast bzw. Stromerzeuger von Polyma der FF Frankenberg (Eder). Einige Aufbauten dieser Landesbeschaffung wurden in den letzten Jahren auf neuere Fahrgestelle umgesetzt, vgl. Abb. 2.2.3.4/7.b. (Foto: Olaf Tampier, Dortmund)

Abb. 2.2.3.4/7.b: Polyma-LiMa (Bj. 1971) nach Umsetzung (in 2001) nun auf einem ebenfalls gebrauchten MB 208 D der FF Bad Arolsen. (Foto: Daniel Kaune, Bad Arolsen)

Abb. 2.2.3.4/8: RW 1 auf MB LAF 911 mit Metz-Aufbau der FF Gernheim. (Foto: Olaf Tampier, Dortmund)


Mecklenburg-Vorpommern
ELW 2 (Einsatzleitwagen 2 - Katastrophenschutz), 18 Stück aus Zentralbeschaffungen von 1997 bis 2001 des Landes, vgl. Abb. 2.2.3.4/9.
GW-W (Gerätewagen-Wassergefahren), 18 Stück für die Feuerwehren, das DLRG und die HiOrgs aus den Beschaffungsjahren 1997 bis 2001,
Zentralbeschaffung, vgl. Abb. 2.2.3.4/10.

Abb. 2.2.3.4/9: ELW 2, Bj. 1997, des Landkreises Ludwigslust als Landesbeschaffung auf MB 917 AF (singlebereift!), vgl. http://www.lbk.mv-regierung.de/pages/elw-2.htm. (Foto: Dr. Andreas Klingelhöller.)

Abb. 2.2.3.4/10: GW-W der FF Born auf allradgetriebenen Fiat Ducato, mit Kofferaufbau und MZB auf Trailer für die Wassergefahrengruppen (WGfGr). (Foto: Rüdiger Weich, Ribnitz-Damgarten)


Niedersachsen
Technische Weisung Nr. 3, ?Tanklöschfahrzeug TLF 8 /(W)? zur Waldbrandbekämpfung, zGM 7,5 t (nicht mehr gültig), vgl. Abb. 2.2.3.4/14.
Technische Weisung Nr. 4, ?Kommandowagen? (Vorläufer des ELW 2) (nicht mehr gültig)
Technische Weisung Nr. 9, ?Gerätewagen mit Zusatzbeladung? GW-Z; Er führt Geräte zur technischen Hilfe mit, die auf Löschgruppenfahrzeugen aus Raum- und Gewichtsgründen nicht mehr untergebracht werden können. Zulässiges Gesamtgewicht max. 6,0 t, Antriebsart nur Straßenantrieb zulässig, vgl. Abb. 2.2.3.4/11.
Technische Weisung Nr. 12, ?Gerätewagen mit Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen? GW-G, zulässiges Gesamtgewicht 7,5 t.
Technische Weisung Nr. 14, ?LF 8? (ohne Löschwasserbehälter!), zGM 7,5 t (sollte 2005 auslaufen), vgl. Abb. 2.2.3.4/12.
Technische Weisung Nr. 15, ?TLF 8/18?, zGM 7,5 t (sollte 2005 auslaufen), Abb. 2.2.3.4/13.
Außerdem wurde teilweise aus Gewichtsgründen der Entfall von Saugschläuchen beim TLF 16/25 gestattet.

Abb. 2.2.3.4/11: GW-Z auf MB 408 D, Aufbauhersteller Arve, mittlerweile mehrfach von der Feuerwehr Ebstorf den Anforderungen angepasst. (Foto: Philipp Schulze, Ebstorf)

Abb. 2.2.3.4/12: LF 8 nach TW Nr. 14 der FF Dedesdorf auf MB Atego, Aufbau Schlingmann. (Foto: Dr. Andreas Klingelhöller, Wrohm)

Abb. 2.2.3.4/13.a: TLF 8/18, Bj. 1988, der Feuerwehr Osnabrück, MB 814 F, Aufbau Schlingmann. Dieses Fahrzeug wurde zwar auf Basis der früheren DIN 14530-18:1988-01 VOR der 1. Typenreduzierung von 1991 beschafft. Mit der 1. Typenreduzierung wurde dieser Fahrzeugtyp zugunsten des TLF 16/24-Tr gestrichen, lebte in Form der TW Nr. 15 in Niedersachsen aber in dieser Bauart in größeren Stückzahlen weiter. (Foto: Jörg Wissmann, Osnabrück)

Abb. 2.2.3.4/13.b: TLF 8/18, Bj. 2002, MAN LE 8.140 C mit Aufbau Schmitz, zGM 7,49 t, der Feuerwehr Ilsede, Ortswehr Ölsburg. (Foto: Olaf Monitzkewitz, Peine)

Abb. 2.2.3.4/14: TLF 8 (W) der Feuerwehr Osnabrück bei einem Waldbrand. (Foto: Jan Südmersen, Osnabrück)


Nordrhein-Westfalen
Lichtmastanhänger bzw. -fahrzeuge in den 1970iger Jahren, vgl. Hessen
Erlaß ?Gerätewagen GW-Gefahrgut?, Ausgabe 1989, zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t Abb. 2.2.3.4/15.b.
Richtlinie ?Gerätewagen für Meßtechnik ? Strahlenschutz, gefährliche Stoffe und Gase?, Ausgabe 1985, zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t, vgl. Abb. 2.2.3.4/15.a.
Richtlinie ?Gerätewagen Atemschutz?, 3,5 t (!), max. 6.000 mm lang, 1997
Richtlinie ?Speziallastkraftwagen? (die Bezeichnung soll nach dem vorrangigen Anwendungsbereich erfolgen, z.B. GW-Logistik, GW-Wasserrettung), 7,5 t, max. 7.500 mm lang, 16 m Wendekreis, serienmäßiger Kastenwagen, oder Fahrgestell mit Aufbau, 1997.
ELW 2 (fahrzeugbezogene Pauschalförderung)
AB-MANV (25) ab 2005 (nur zusammen mit Ergänzungsausstattung bzw. der GW-San konzeptkonform einsetzbar, für ca. 25 Patienten)
GW-San (ergänzend zu den AB MANV (25)

Abb. 2.2.3.4/15.a: GW-Mess NW auf MB 309 D, Ausbau Schmitz. (Foto: Störring, Hagen)

Abb. 2.2.3.4/15.b: GW-G-NW auf MB 308 D der FF Nachrodt-Wiblingwerde. (Foto: Jörg Heuser, Düsseldorf)

Abb. 2.2.3.4/15.c: AB-MANV (25) der BF Dortmund. (Foto: Zawadke)

Abb. 2.2.3.4/15.d: GW-San der Landesbeschaffung Nordrhein-Westfalen auf MB Sprinter 413 CDI 4x4. (Foto: Cimolino)


Rheinland-Pfalz
Schon in früheren Jahren gab es Landesbeschaffungen, wie z.B. Meßtruppfahrzeug - Gefahrgut (MeF-G) sowie ein Dekontaminationstransportfahrzeug (DTF) und Baurichtlinien bzw. ?Tolerierungen? (z.B. für ein TLF mit Seilwinde in den 1970ern).
Bau- und Einbauregelung für fest eingebaute Wechselstromerzeuger in Feuerwehrfahrzeugen (Stand: 1.Juni 2001)
In den letzten Jahren waren für Fahrzeuge in RLP folgende Baurichtlinien gültig:
Nr. Beschreibung
1 Gerätewagen Gefahrstoff GW-G1 (RP)
2 MLF (mittleres Löschfahrzeug, bzw. LF 1, vgl. DÄHN, 2002 bzw. Kap. 2.2.4.5), Stand 15. Mai 2005, vgl. Abb. 2.2.3.4/17
3 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)
4 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) Doppelkabine mit Laderaum -
5 Mehrzwecktransportfahrzeuge mit Ladehilfe MZF 1, 2, 3 (RP), die Fahrzeuge bilden verschiedene Gewichtsklassen jeweils mit Trupp- und serienmäßigen Staffel-/Doppelkabinen ab; Stand 15. Juni 2005, vgl. Abb. 2.2.3.4/16 und Kap. 3.9.2
6 Vorausrüstwagen VRW (RP)
7 Meßtruppfahrzeug-Gefahrstoff Mef-G (RP)
8 Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz GW-AS (RP)
9 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP)
10 Ausführungsbestimmungen für Feuerlöschkreiselpumpen im Normal- und Hochdruckbetrieb (wurde im April 2003 zurückgezogen)
11 Tanklöschfahrzeug TLF 16/45 (RP) (Waldbrandfahrzeug)
12 Gerätewagen-Tragkraftspritze ( GW-TS ) (Stand 1. Mai 2003), vgl. Abb. 3.4.1/1
13 Kleinlöschfahrzeug KLF (RP)
.
Dazu gab es Anfang der 80iger auch noch ca. 36 Dekontaminationsfahrzeuge (DTF) auf MB L 410 mit Staffelkabine sowie ebenfalls 36 Messtruppfahrzeuge (Mef-G) auf VW T 3 Syncro.

Abb. 2.2.3.4/16.a und b: Gleich über zwei verschiedene MZF 3 nach RLP-Landes-RL Nr. 5 verfügt die FF Landau. Beide Fahrzeuge wurden von Weschenfelder auf MB Atego 1325 AF (zwillingsbereifte HA) aufgebaut und ersetzen u.a. einen verunfallten RW. (Foto: Michael Bumb, Landau)

Abb. 2.2.3.4/17: LF 1 bzw. ?MLF?, das Fahrzeug auf MAN 8.150, Aufbau Ziegler, verfügt in dieser Version nach Angaben von FA aus RLP bei einem 1.000 l Tank über ca. 10 kg (!) Gewichtsreserve bei mehr als knapp kalkuliertem Besatzungsgewicht. (Foto: Michael Bumb, Landau)


Saarland
Das Saarland hat in den letzten Jahren verschiedene Sonderfahrzeuge mit geprägt (z.B. RW-G) bzw. geduldet (z.B. LF 8/6 bzw. 10/6 mit Staffelkabinen).


Sachsen
TLF-W (16/45) nach Anlage 3 der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen (FRFw) (Die "Verwaltungsvorschrift Tanklöschfahrzeug-Wald zur Waldbrandbekämpfung" in Sachsen folgte am 03.06.1993 auf die entsprechende VV aus Brandenburg von 1992, s.o.), vgl. Abb. 2.2.3.4/19.
TSF-W/Z (Straße bzw. Allrad) nach Anlage 5 FRFw, vgl. Abb. 2.2.3.4/18.
Pulverlöschanhänger für die LF 16/12 der 19 Gefahrgutzüge.
Verwaltungsvorschrift über ?Feuerwehr-Gerätewagen Gefahrgut 3,5? (GW-G3,5) vom 8.4.1993 (Entwurf), zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t.

Abb. 2.2.3.4/18: TSF-W/Z der FF Saupsdorf auf MB 814DA, Aufbau Ziegler, im Einsatz bei einem Waldbrand in unwegsamen Gelände. (Foto: Hanswerner Kögler)

Abb. 2.2.3.4/19: TLF-W (16/45) auf MB LN 1124 AF, Aufbau Ziegler, der FF Graupa. (Foto: Neumann, Pirna)


Sachsen-Anhalt
ELSA (?Einsatzleitung Sachsen-Anhalt?) auf Basis eines ELW 2, beschafft wurden um 1995 drei Fahrzeuge (BKS, BF Magdeburg und BF Halle), vgl. Abb. 2.2.3.4/20.
Funktrupp-Kraftwagen als Mini-ELW 2 bzw. ELW ?1,5? aus einer Zentralbeschaffung des Landes, vgl. Abb. 2.2.3.4/21.

Abb. 2.2.3.4/20: ELSA der BKS Heyrothsberge auf MAN 8.113. (Foto: Rüdiger Weich, Ribnitz-Damgarten)

Abb. 2.2.3.4/21: Funktruppkraftwagen (FuTrKW) der BKS Heyrothsberge auf Basis eines MB Sprinter 312 D. (Foto: Rüdiger Weich, Ribnitz-Damgarten)


Schleswig-Holstein
Reaktor- oder Schnellerkunder, auch als Reaktorschnellerkundungsfahrzeug bezeichnet (teilweise heute auch als GW-Atemschutz/Strahlenschutz bezeichnet) auf ca. 4,6 to Fahrgestell (37 Fahrzeuge), vgl. Abb. 2.2.3.4/23.

Abb. 2.2.3.4/22: Reaktorerkundungstruppkraftwagen der FF Hochdonn auf MB 407 D/Meisner. (Foto: Dr. Andreas Klingelhöller, Wrohm)


Thüringen
Technische Richtlinie Meßtruppfahrzeug Gefahrgut (GW-Meß), Ausgabe 1993, zulässiges Gesamtgewicht 3,5 to.
Technische Richtlinie zum Kleinlöschfahrzeug (KLF-Th ), Besatzung 1/4 .
Technische Richtlinie zum Führungskraftwagen (FüKW-Th), Besatzung 1/2, 3,5 to, Kofferaufbau, erweiterte Ausstattung (auf Basis ELW 1)
Gerätewagen Atemschutz (1996 und 1997 insgesamt 17 Stück)


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