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Feuerwehrdienstvorschrift
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Standardeinsatzregel
Zugführer
Dienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen357479
Datum25.08.2006 11:29      MSG-Nr: [ 357479 ]11671 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWie so vieles aus der Praxis bedingt bis gar nicht...
    ok

    erklär mir aber nochmal da die Relevanz der FwDV 2...
    Sie definiert Ausbildungsziele für den Lehrgang Zugführer. in etwa: "Einheiten bis zum erweiterten Zug zu führen"

    FwDV 3 definiert dann, was ein ein (erweiterter) Zug ist.

    Übrigens dürfte es nach FwDVén gar keine größeren Einheiten als Züge mit 22 FA geben
    Der erweiterte Zug hat ja mehr als 22 FA, erweitert durch Gruppe werden es 31FA. Ob das ausreicht, keine Ahnung...

    und auch keine Züge drunter
    "in der Regel" steht da geschrieben, läßt also durchaus Ausnahmen zu. Wobei in der Praxis die Ausnahmen eher die Regel sind ;-)

    SER Der Zug im Löscheinsatz, 3 Gliederung des Zuges [1]
    Bei mehr als 3 Staffeln/Gruppen bzw. mehr als 5 selbstständigen Einheiten (auch Truppfahrzeugen!) ist i.d.R. ein taktischer Verband zu bilden, der aus mindesten zwei Zügen bestehen soll .
    Demnach ist es aber auch nicht der Sollzustand, daß der ZF 5 Gruppen führt, sondern maximal 3. Wo ist jetzt die große Differenz zur DV 3?


    MkG Sascha


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