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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Zusammenlegung THW/ BBK | 181 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 357022 | ||
Datum | 23.08.2006 00:54 MSG-Nr: [ 357022 ] | 178538 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Wenzel Ein typisches und auch schon bösartiges Beispiel Nein, nur fällt es nicht nur mir schwer Deiner Logik immer zu folgen. Geschrieben von Jürgen Wenzel Die Anforderung kommt nicht vom AA, indem es bestimmt, welcher Fachdienst eingesetzt wird. LAngsam wird es interressant. Das THW wurde nciht vom AA angefordert ? Aber es (AA?) bestimmt welcher FD eingesetzt wird ? Gibt es Betreuungseinheiten beim THW ? IMHO nicht. Bevor Du das wieder als unvollständiges zitieren bemängelst, lies nochmal Dein Posting. Geschrieben von Jürgen Wenzel Die Menschen waren weder verletzt, Noch orientierungslos, noch halb verhungert, noch hatten sie ihre Angehörigen verloren. Sie wurden lediglich registriert, u.U. auch kurzzeitig untergebracht und dann zum Flughafen gebracht. UM Verletzte kümmert sich der RD bzw. Sanitätsdienst, Betreuungsbedürftige müßen nicht verhungert oder orientierungslos sein. Soviel zur Fachkompetenz im Betreuungsdienst. Geschrieben von Jürgen Wenzel Du schriebst dazu Bitte vollständig zitieren ;-) Mein Anwand bestand darin, das das planen von Flugkapazitäten auf regulären Flügen keine Aufgabe ist, die nicht auch zivil abgearbeitet werden kann. Geschrieben von Jürgen Wenzel Geschrieben von Michael Roleff Darf ich das jetzt so verstehen, das es zwar offiziel keine Betreuungsleistung durch das THW gibt, geheim aber daran gearbeitet wird ? Nochmals, wo ist beschrieben, das das THW BEtreuungsleistung erbringt/erbringen soll ? Geschrieben von Jürgen Wenzel Das ist ja mal wieder ein echter Roleff. Wenn Dir Argumente ausgehen und ich die Argumentation von UC versuche zu vermitteln wirst Du persönlich. Möge der Leser das beurteilen. Geschrieben von Jürgen Wenzel Da es sich hier nicht um die alten, kranken, verhungerten oder verletzten Personen handelt, Du merkst nicht, das dafür 2 (zwei) unterschiedliche FD zuständig sind ? Geschrieben von Jürgen Wenzel da die dafür erforderliche Ausstattung und Ausbildung in unseren LogV vorhanden ist. Hast Du Dir schon mal die STAN des BDKombi Bund durchgesehen ? Möglicherweise ist dann zu erkennen das dieses Fahrzeug u.A. zur Registrierung und Leitung von Beteuungsbedürftigen vorgesehen ist. IMHO gibt es dieses Fahrzeug/FD numla nur bei den HIOs. Geschrieben von Jürgen Wenzel Auch da scheinen Deine Unterlagen lückenhaft zu sein. Die Du aber auch nicht mit nachprüfbaren Quellen füllst. Darfst oder kannst Du das nicht ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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