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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Berufsfeuerwehrtag - Fragen zur Alarmierung und Simulation von Einsätz | 37 Beiträge | ||
| Autor | Marc8el 8K., Ostdorf / BW | 356721 | ||
| Datum | 21.08.2006 23:07 MSG-Nr: [ 356721 ] | 21326 x gelesen | ||
Hallo Jasper, des ist wohl das Problem in Niedersachsen mit manchen unverständlichen Sonderregelungen. Denn die "Grundsätze des Runderlasses des Niedersächsischen Innenministeriums ?Jugendarbeit in den Feuerwehren; Grundsätze für die praktische feuerwehrtechnische Ausbildung und Übungen der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren? sagen: Geschrieben von IM NDS Übungen sind als Grundübungen zugestalten; Einsatzübungen mit ernstfallmäßigem Charakter sind nicht zulässig Ich persönlich kann das nicht verstehen, aber wenn euer IM das so sagt, werdet ihr euch daran halten müssen. In Ba-Wü ist es erlaubt. Gruß Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | ||||
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