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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 356105 | ||
Datum | 18.08.2006 13:19 MSG-Nr: [ 356105 ] | 7058 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Jan Ole Unger Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst) Achtung, Verwechslungsgefahr! Eine Werkfeuerwehr muss staatlich anerkannt sein, eine Betriebsfeuerwehr ist nirgends im FSHG NRW oder z.B. im BayFwG verzeichnet. Das sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen. Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement? Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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