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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBezeichnung Betriebsfeuerwehr14 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern356105
Datum18.08.2006 13:19      MSG-Nr: [ 356105 ]7058 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Jan Ole UngerEine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst)
Achtung, Verwechslungsgefahr!
Eine Werkfeuerwehr muss staatlich anerkannt sein, eine Betriebsfeuerwehr ist nirgends im FSHG NRW oder z.B. im BayFwG verzeichnet. Das sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen.

Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement?

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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