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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen3 Beiträge
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 355180
Datum14.08.2006 09:08      MSG-Nr: [ 355180 ]5424 x gelesen
Infos:
  • 18.08.06 Beschluß der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamt vom 27.07.2006
  • 14.08.06 Digitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen

  • Der Nachprüfungsantrag der Fa. Motorola ist von der Vergabekammer am 10. August als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim OLG Düsseldorf "Vergabesenat" innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden. Eine sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

    Die Anfechtungspunkte und das Urteil sind recht komplex.

    Ich ghe davon aus, daß das Urteil die Tage auch auf www.bundeskartellamt.de erscheinen wird.


    Marco



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