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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen | 3 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 355180 | ||
Datum | 14.08.2006 09:08 MSG-Nr: [ 355180 ] | 5424 x gelesen | ||
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Der Nachprüfungsantrag der Fa. Motorola ist von der Vergabekammer am 10. August als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim OLG Düsseldorf "Vergabesenat" innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden. Eine sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die Anfechtungspunkte und das Urteil sind recht komplex. Ich ghe davon aus, daß das Urteil die Tage auch auf www.bundeskartellamt.de erscheinen wird. Marco | ||||
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