| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge |
| Autor | Pete8r H8., Idstein / | 354560 |
| Datum | 11.08.2006 08:55 MSG-Nr: [ 354560 ] | 179286 x gelesen |
| Infos: | 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Claus Kemp
Ob wir die Qualifikation dann GF nennen, ist mir letztlich egal, aber was spricht dagegen?
Ein GF führt eine Gruppe (so 8-15 Personen) und keinen Trupp (2-5 Personen). Ein "richtiger" GF kann dann mehrere (bis zu 5) RTW/NEF führen.
Und was macht der RA des ersteintreffenden RTW beim Einsatz mit mehreren Verletzten? Idealerweise schnappt er sich keinen Patienten sondern einFunkgerät, geht erkunden und führt bis zum Eintreffen der Führungskomponente RD die rettungsdienstlichen Kräfte, und schon sollte es ein GF sein. Aber das ansich ist schon genug Stoff für einen neuen Thread!
Ach ja, die Malteser bilden grad Azubis im RD in 3 Jahren aus
Peter
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