News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Urteil Organisationsverschulden bei Übermüdung | 7 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 354325 | ||
Datum | 10.08.2006 11:50 MSG-Nr: [ 354325 ] | 4608 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Mir ist da ein interessantes Urteil in die Hände geraten: Strafbarkeit des Spediteurs für Verkehrsunfall seines LKW-Fahrers wegen Übermüdung aufgrund eines Organisationsverschuldens 1.Ein Speditionsunternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmässig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Strassenverkehr teil- nehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet. 2.Die tödliche Folge eines Unfalls liegt in diesem Fall im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung und bewegt sich im überschaubaren Gefah- renkorridor des durch die Organisation des verkehrsgefährlichen Systems geschaffenen Ausgangsrisikos. 3.Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des rechtswidrigen Systems. Das daneben bestehende ebenfalls pflichtwidrige Unterlassungsverschulden, nämlich das dem Angeklagten mögliche Unterlassen des Hinderns der Weiterfahrt of- fensichtlich erschöpfter Fahrer, tritt demgegenüber zurück. Beide Angeklagte wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitstrafen verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Volltext Urteil Wenn ich mir vorstelle, dass sich Kollegen auf sog. "Klingelwachen" z.B. nach 24 Std im RTW mit x Einsätzen ohne zu schlafen nach dem Dienst nach Hause fahren... Oder gibt es irgendwo Dienstanweisungen, die so etwas unterbinden und vorher Ruhezeiten vorschreiben? Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|