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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erweiterung der Führerscheinklasse B | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 353043 | ||
Datum | 02.08.2006 19:10 MSG-Nr: [ 353043 ] | 9730 x gelesen | ||
Hallo, der Bericht stellt eigentlich ein Armutszeugnis der unterzeichnenden dar, denn so viel fehlerhaftes wie darin geschrieben wurde, ist das ganze nicht gerade sehr glaubhaft. Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Ich wüßte nicht, dass Mercedes bzw. Volkswagen überhaupt TSF anbieten, m.W. bieten die nur Fahrgestelle an, auf deren neuen Modelle die Aufbauhersteller derzeit keine TSF mit max. 3,5t zul. GG realisieren können. Betrifft übrigens das KLF genauso. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Erstens geht es um 3,5 und nicht um 3,49t zul. GG. Zweitens gibt es noch zig andere Firmen, die derzeit passende Fahrgestelle anbieten (Renault, Citroen, Peugeot, Nissan...) Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist. Derzeit eher noch nicht, wird aber sicherlich auch bei den anderen Herstellern kommen. Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu. Ja und? Was macht eine Firma, wenn ihr aufgrund schlechterer Nutzlast ein 3,5-Tonner nicht mehr reicht? Für die gibt's auch keine Ausnahmeregelungen, damit ihr Klasse B-Fahrer weiter das größere Fahrzeug fahren darf. Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen. Die Grenze liegt nicht bei 3,49 sondern bei 3,5t! Meine Meinung: So lassen wie's ist und mit den Fahrzeugherstellern mal überlegen, ob es keine Varianten gibt, die sich mit 3,5t realisieren lassen. Zum Beispiel als Kastenwagen mit abgetrenntem Laderaum anstatt Doka mit Koffer. Oder Kofferaufbau kleiner und leichter (auch dafür gibt es ja Beispiele beim KLF). Gruß, Michael | ||||
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