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Feuerwehrdienstvorschrift
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Sicherheitstrupp
RubrikTaktik zurück
ThemaLöschmittel Sicherheitstrupp6 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW352607
Datum31.07.2006 12:20      MSG-Nr: [ 352607 ]7363 x gelesen

Hi!

Bin beim Bericht der Unfallkommission Tübingen auf folgenden Absatz gestoßen:

"Die FwDV 7 schreibt den Aufbau eines Rohres als Reserverohr übrigens auch bewusst
nicht vor. Die FwDV 7 geht vielmehr davon aus, dass bei einem notwendigen
Rettungseinsatz zunächst das Rohr des in Not geratenen Trupps zum Löschen benutzt
werden kann."

Wer von euch statt den Sicherheitstrupp nicht mit einer eigenen Schlauchleitung aus? Wenn nein, warum nicht?

Bekommt er ein anderes Löschmittel mit auf den Weg? Wenn ja, welches?

Wenn der SiTr eine eigene Schlauch-Leitung bekommt, ab wann geht er nur noch mit Wasser am Rohr weiter?

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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