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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaÜberhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend?17 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.352191
Datum28.07.2006 14:57      MSG-Nr: [ 352191 ]5762 x gelesen

Geschrieben von Sven Bössel
In NDS hat jede Gemeinde-FF, die aus mehreren Ortswehren besteht, mindestens zwei dieser Ortswehren als Stützpunkt auszurüsten.

Das ist mir neu. Ich kenne aus dem NBrandSchG nur die Formulierung einer "leistungsfähigen" Feuerwehr. Theoretisch kann man ja auch eine Ortswehr mit Grundausstattung neben TSF mit einem RW, die nächste mit einem TLF, einen weiter mit LF 16, usw. ausrüsten.
Ob es sinnvoll ist, ist die andere Sache. Bewährt hat sich sicherlich das System neben Orstwehren mit Grundausstattung auch Stützpunkwehren vorzuhalten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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