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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend? | 17 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 352186 | ||
Datum | 28.07.2006 14:18 MSG-Nr: [ 352186 ] | 5791 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Markozic Was ich jetzt nicht unbedingt schlimm finde. Es gibt Gemeindewehren, die gemeinsam mit dem Stützpunkt alarmiert werden. In NDS hat jede Gemeinde-FF, die aus mehreren Ortswehren besteht, mindestens zwei dieser Ortswehren als Stützpunkt auszurüsten. Was also ist eine Gemeinde (in NDS)? Kleine Erklärung: Eine nds. Gemeinde oder Stadt oder auch Samtgemeinde unterhält eine Freiwillige Feuerwehr (ab 100.000 EW zusätzlich eine BF), die aus in der Regel mehreren Ortsfeuerwehren besteht. In unserem Landkreis z.B. gibt es eine Stadt und sieben Gemeinden. Die Anzahl der Ortsfeuerwehren beträgt in der kleinsten Gemeinde fünf (zweimal Stützpunkt, Rest Grundausstattung) und in der größten Gemeinde 17 OrtsF (davon vier Stützpunkt, Rest Grundasstatt.). In der einzigen Stadt (Peine, 50.000 EW) sind ein Schwerpunkt, zwei Stützpunkt und elf OrtsF mit Grundausstattung vorhanden. Ich nehme mal an, das Du als Gemeinde definierst, was bei uns eine OrtsF mit Grundausstattung innerhalb der Gemeinde(Stadt-)wehr ist. Sollte die OrtsF mit Grundausstattung (in NDS Mindestausrüstung ein TSF) über PA verfügen (was leider noch nicht überall in der Fläche die Regel ist), kann diese auch selbst in den IA gehen und hat dabei selbstverständlich nach geltendem nds. Recht über die dazu notwendige PSA zu verfügen. Nur ist dies eben nicht überall der Fall, zum Teil, weil Führungskräfte die Einleitung der Beschaffung bisher versäumt haben oder weil Verwaltungen von der Feuerwehrführung beantragte Beschaffungen z.B. von Überhosen nicht durchgeführt haben. MkG, Sven | ||||
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