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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt Besatzung | 72 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 352155 | ||
Datum | 28.07.2006 10:44 MSG-Nr: [ 352155 ] | 23835 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Lässt sich eure besondere Situation mit der Situation zur Überlandhilfe einer FF vergleichen ;-))) Was hat das mit FF zu tun ? Wenn der EL an der Est ein "Sonderfahrzeug" anfordert wie DLK, GTLF, FLF, Kran usw, dann wird er wohl wissen was er macht. Dann braucht er auch das Fahrzeug und jemand der es bedienen kann. Also werden keine Kräfte unnötig irgendwo abgezogen Wie es mit der gezielten Alarmierung ist, das steht auf einem anderen Blatt und paßt nicht direkt zum Ursprungsposting. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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