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Brandmeldeanlage
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaWann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen???12 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351674
Datum26.07.2006 11:33      MSG-Nr: [ 351674 ]8581 x gelesen

Geschrieben von Jörg AndersOb nun chemischer Betrieb, Verwaltungsgebäude oder Pflegeheim. Vielfach ist eine alleinige/selbstständige Räumung gar nicht möglich, wenn ich jetzt z.B. an ein Pflegeheim denke.

Es gäbe dabei auch die möglichkeit nur den betroffenen Bereich vor zu warnen um alle maßnahmen für eine horizontale Räumung vorzubereiten und zu beginnen, bzw. vorbereiten und gleichzeit erkunden, zusätzliches Personal von anderen Stationen anfordern.

Eine BMA vernümftig zu organisieren und durch interne Regelungen und Anweisungen die technischen Möglichkeiten entsprechend zu nutzen macht schon sinn.

Das gleiche bei Hochhäusern, muss ich sofort alle evakuieren?

Dann habe ich einige 1000 Personen die durch die Treppenräume nach unter stürmen und sich dort sammeln, warum also nicht nur die mittelbar und unmittelbar betroffenen Bereich z.B. Etage x + 4 Etagen darüber und 3 Etagen darunter, räumen?

Alles Möglich und sollte in einem vernünftigen Konzept abgestimmt werden.

SMS alarmierung aller Techniker, Abteilungsleiter und Chefs wäre ebenso eine denkbare Möglichkeit um auf eine Räumung vorzubereiten, dadurch gewinnt man auch Zeit und hat vorteile bei der Flucht.

MFG
Thobias



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