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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Beantragung von LA für Inselfeuerwehr | 28 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 351544 | ||
| Datum | 25.07.2006 22:05 MSG-Nr: [ 351544 ] | 11839 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Als Begründung kannst du angeben, dass ihr in dieser Zeit definiftiv nicht einsatzbereit seid, da ihr die Geräte eigentlich nicht mehr nutzen dürft. und auch gar nicht könnt, da ja nicht vorhanden! Geschrieben von Peter Schmid Bei uns übrigens das gleiche Problem. Nach Einsatz/Übung gehen die Geräte jedesmal zur Pflegestelle und wir haben dann für 2 Tage keinen ATS mehr. Das summiert sich pro Jahr auf durchaus >30 Tage, an denen wir keinen Atemschutz haben. Heuer erstmals auch der Fall, dass wir die Geräte während dieser Zeit im Einsatz gebraucht hätten. Die nächste ATS-Wehr kam ca. 10 Minuten nach uns an. Gäbe es ein kreisweites einheitliches und abgestimmtes Konzept, dann wäre all das kein Problem, weil man Umlagen machen könnte. (Z.B. jeder zahlt je Gerät etwas mehr, dafür gibts dann Reserven. Die die mehr haben, haben logischerweise mehr Bedarf - und zahlen dann auch mehr, die die weniger haben, weniger...) Aber das ist leider fast nirgends geregelt und betrifft so leider auch noch ganz viele andere notwendige Einsatzgeräte, vom hydraulischen Rettungssatz bis hin zur DL(K). Nur Pumpen hats mittlerweile zwar überall theoretisch wohl mehr als genug, auch wenn noch lang nicht jede größere Feuerwehr einer kleineren (auch in der gleichen Gemeinde) beim Werkstattaufenthalt des einzigen Fahrzeugs zumindest einen TSA hinstellen kann/will... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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