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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikEinsatz zurück
ThemaStrafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ???11 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351224
Datum24.07.2006 10:16      MSG-Nr: [ 351224 ]4559 x gelesen

Hi,

ich nochmal.
Geschrieben von Ingo Horn32. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen
des
? §3a Abs. 2 Satz 2,
? §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 oder
? §13 in Verbindung mit §§ 16, 21, 22 oder 31
zuwiderhandelt


Wenn ich jetzt also §3 hernehme und mir den zweiten "-" betrachte, steht da ja auch was von §12 (PSA). §3 in Verbindung mit §12 stellt also, bei meiner bescheidenen Lesart, bei Nichtbeachtung also den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß §209 SGB VII da? Also quasi schon lange bevor was passiert? Wenn das tatsächlich so sein sollte, wieso diskutiert man da lang und breit rum und stellt Hypothesen über den Fall der Fälle auf, wenn schon allein das Nichtbeschaffen teuer werden kann?

Verwunderte Grüße

Ingo


--

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Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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