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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Strafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 351224 | ||
Datum | 24.07.2006 10:16 MSG-Nr: [ 351224 ] | 4559 x gelesen | ||
Hi, ich nochmal. Geschrieben von Ingo Horn 32. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Wenn ich jetzt also §3 hernehme und mir den zweiten "-" betrachte, steht da ja auch was von §12 (PSA). §3 in Verbindung mit §12 stellt also, bei meiner bescheidenen Lesart, bei Nichtbeachtung also den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß §209 SGB VII da? Also quasi schon lange bevor was passiert? Wenn das tatsächlich so sein sollte, wieso diskutiert man da lang und breit rum und stellt Hypothesen über den Fall der Fälle auf, wenn schon allein das Nichtbeschaffen teuer werden kann? Verwunderte Grüße Ingo -- "Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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