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Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Feuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicherheitsbeauftragter bei der FF35 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW350170
Datum19.07.2006 11:34      MSG-Nr: [ 350170 ]25894 x gelesen

Hallo

Ich habe mal ein paar Fragen zu dem Sicherheitsbeauftragten bei der Freiwilligen Feuerwehr.

1. Muss jede FF (also jeder LZ, jede LG, oder Wehr) einen Sicherheitsbeauftragten haben?

2. Ist wirklich der F3 dafür ein muss?

3. In wie weit ist er weisungsbefugt, bzw.. deckt sich der tätigkeitsbereich bei der FW mit denen eines Sicherheitsbeauftragen in der Industrie, oder hat sich die Feuerwehr da was neues ausgedacht?

4. Wird er ernannt oder gewählt oder ist das egal?

5. Besondere Feuerwehrlehrgänge erforderlich oder ist eine adaption von ausbildungen im Beruf/ Studium möglich?

6. Welche genuen Rechte und Pflichten hat er?

7. Wie handhabt ihr es mit eurem Sicherheitsbeauftragten?

8. Was ist mit regelmäßigen Fortbildungen?

Danke für die Hilfe

MFG
Thobias



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