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Thema | FW-Brandstifer stellt eigenen Kollegen Fallen | 13 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349673 | ||
Datum | 17.07.2006 15:32 MSG-Nr: [ 349673 ] | 4234 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Jens Engelhardt werden diese "nur" als Verschlimmerung der Brandstiftung gewürdigt Die Verschlimmerung der Brandstiftung durch die Fallen (gilt im übrigen für sämtliches Erschweren der Löschmaßnahmen, z.B. Hydranten beschädigen etc.) ist schon dermaßen gravierend, weil sie den Strafrahmen von mind. 1 Jahr Freiheitsstafe für eine "normale" Brandstiftung auf mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe hinaufsetzt. Dahinter fällt eine gefährliche Körperverletzung (durch den Draht) mit Mindestfreiheitstrafe von 6 Monaten deutlich zurück. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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