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Rettungsdienst
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349401
Datum16.07.2006 12:57      MSG-Nr: [ 349401 ]15714 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Johannes KrauseDie Begründung ist doch ganz einfach: "Weil es die Leitstelle angeordnet hat!"

Für die Abechnung ist es ganz egal, ob die Lst. das Fahrz. notfallmäßig, oder "normal" zum Einsatz schickt!!
Es gibt (zumindest bei uns) eine Anweisung (Vorschrift), die besagt, wenn das RD Personal an der EST feststellt, dass kein Notfall vorliegt, darf nur ein Krankentransport abgerechnet werden.

Schreibt man eine Rechnung für einen Notfall, wird diese von der Kasse auf keinen Fall bezahlt!

Hier hat der RD auch schon vor Gericht verloren!

Auch kommt es ja leider vor, dass vom Disponenten bei der Alarmierung mal "überreagiert" wird, an der Est hast du dann einen Pat. mit einer Schnittverletzung am Finger.
Und man kann dann halt nur eine Schnittverletzung im Protokoll aufnehmen!
Dafür zahlt die Kasse aber (leider) nicht 600? und mehr!

Wir haben auch immer wieder die Situation, dass wir notfallmäßig zu einem Betriebsunfall geschickt werden.

An der EST findest du dann im San.- Raum einen Patienten, dem von dem Betriebssani ein Pflaster auf den Kopf geklebt, oder der Daumen eingebunden wurde.
Der Patient geht dann mit dir zum RTW, und wird zum KH gefahren (natürlich ohne SOSI)!!

Hierfür zahlt die BG (z. B.) NIEMALS einen Notfalleinsatz!!

Wenn das so wäre, würden wir doppelt so viel Geld "einfahren"!!

Bis vor ein bis zwei Jahren wurden für solche Einsätze schon mal Notfälle abgerechnet (hab ich gehört), aber heute wird jeder Einsatz von den Kassen überprüft!


MkG.
Christof

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