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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Welche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg? | 22 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 349340 | ||
Datum | 15.07.2006 14:18 MSG-Nr: [ 349340 ] | 14288 x gelesen | ||
Hallo, ich weiß ja nicht ob dir das zu schwammig ist aber meiner Meinung nach ergibt sich das doch aus der Bauordnung für NRW (und wird in anderen Bundesländern ähnlich sein). Ich würde das so verstehen, dass jede tragbare Leiter mit der 8m Brüstungshöhe erreicht wird als zweiter Rettungs- bzw. Angriffsweg genutzt werden kann. Dies gilt für Gebäude geringer Höhe. Darüber hinaus entweder Hubrettungsfahrzeuge oder baulicher 2. Rettungsweg. Vermutlich hast du das ja auch schon selber gelesen aber soweit mein Erklärungsversuch. Hab hier noch ein Urteil des OVG NRW gefunden. Absatz zwei und drei sind vielleicht hilfreich: klick. Vielleicht hilfts. Gruß Mathias | ||||
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