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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 349248 | ||
Datum | 15.07.2006 00:23 MSG-Nr: [ 349248 ] | 15564 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Stefan Brüning Pflicht, eine ambu-Fahrt von der Kasse genehmigen zu lassen sonst wurde der KTW nicht bezahlt. Ist bei uns egal! Liegt ein TP-Schein (vom Arzt) beim Patienten, dann rechnen wir über die Kasse ab. Ist kein TP-Schein da gibt´s ne Privatrechnung (darüber müssen wir den Patienten natürlich vorher aufklären). Geschrieben von Stefan Brüning Wird die Hinfahrt vom RTW als Notfall gemacht und ein KTW fährt den Pat. zurück, dann wird beides bezahlt. (=> z.B. Sturzverletzung aus AH) Bei uns würde eine K. Kasse NIE eine Hinfahrt zur amb. Behandlung als Notfall bezahlen!! Geschrieben von Stefan Brüning Gut, das ist alles relativ. Die Grenze zwischen KTP und Notfall ist nunmal fliessend Tja, so einfach ist es bei uns leider schon lange nicht mehr! Bei uns verlangt die BG z.B. bei jedem Notfalleinsatz eine schriftliche Begründung, warum dies ein Notfall, und kein KTP ist! D.h. für uns, Stellungnahme schreiben, sonst zahlen die einfach nicht! MkG. Christof | ||||
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