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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTelefonieren als Sonderrecht?4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.348833
Datum13.07.2006 09:01      MSG-Nr: [ 348833 ]5840 x gelesen

Hallo Forum,
die "seriöse" Zeitung mit vier Buchstaben hat derzeit eine Aktion laufen, bei der sich Normalbürger mit Handykamera als Paparazzi engagieren sollen. Über den Sinn mag man streiten. (In meinen Augen totaler Dummsinn, aber nun, Axel Springer halt ...).

Auf jede Fall wurde als erstes Foto das eines telefonierenden Polizisten im Streifennwagen veröffentlicht.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/07/12/bild-leser-reporter-polizeiwagen/bild-leser-reporter-polizeiwagen.html

Mit natürlich harscher Kritik, wieso ein Polizist am Steuer telefoniert. Ein bei mir beliebter Internetblog, der sich intensiv mit der Boulevard Zeitung auseinandersetzt, will dieses aber so richtig stellen:
Nun ja, nicht unbedingt. Denn was "Bild" dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte24. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".
Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, "Bild" und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!

Telefonieren nach § 35 erlaubt? Meine Meinung: Nein! Oder was meint ihr?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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