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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | HTLF 24/25........? | 80 Beiträge | ||
| Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 347610 | ||
| Datum | 07.07.2006 14:41 MSG-Nr: [ 347610 ] | 27937 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. RW trägt Seilwinde. Seilwinde am Erstangreifer THL ist kontraproduktiv, weil Du die da i.d.R. nicht einsetzen kann, Du musst das Fahrzeug umstellen, das geht aber nicht (so leicht), wenn schon Leitungen (Wasser, Strom, Hydraulik) vorgenommen sind. Deswegen schrieb ich ja, nur dann kann man einen RW 1 damit ersetzen wenn man auf verschiedenen weitere Einsatzzwecke der RW 1 zu verzichten bereit ist, unter anderem schrieb ich da auch, das man dann keine Seilwinde einsetzen kann. Also wenn man den RW 1 bisher nur meint für TH VU Person klemmt zu benötigen und das auf einem Fahrzeug erledigen will dann geht das halt unter den vorher von mir beschrieben einschränkungen und verzicht auf einige (vieles sogar wichtige eigenschaften) Fähigkeiten. Aber auch dann benötigt man immer noch ein weitere LF mit THL ausstattung. Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Thobias Schürmann Ja? Pedalschneider, ok wenn man den weglassen will ist das nicht so schlimm, aber die Airbagsicherung? Warum? Erachte ich schon als sinnvoll. Verzichtet Düsseldorf auf Pedalschneider und Airbagsicherung auf seinen LF und RW? Bei Pedalschneider sehe ich auch zu wenig Einsatzmöglichkeiten den ihn zu einem muss machen, aber die Airbagsicherung? MFG Thobias | ||||
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